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   LG Ravensburg, 18.02.2022 - 2 O 76/20   

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LG Ravensburg, 18.02.2022 - 2 O 76/20 (https://dejure.org/2022,8733)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 18.02.2022 - 2 O 76/20 (https://dejure.org/2022,8733)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 18. Februar 2022 - 2 O 76/20 (https://dejure.org/2022,8733)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 10 Abs 2 EGRL 48/2008, Art 14 Abs 1 UAbs 2 Buchst b EGRL 48/2008, § 242 BGB, § 295 BGB, § 355 Abs 3 BGB
    Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Autokredit im Falle fehlender Pflichtangaben im Kreditvertrag

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Angabe des zum Zeitpunkt des Abschlusses des Verbraucherkreditvertrages geltenden Verzugszinssatzes im Kreditvertrag konkret in Form eines Prozentsatzes

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Widerrufsjoker sticht auch bei beendeten Kreditverträgen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 09.09.2021 - C-33/20

    Volkswagen Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie

    Auszug aus LG Ravensburg, 18.02.2022 - 2 O 76/20
    Nach dem Urteil des EuGH vom 09.09.2021 - C-33/20, C-155/20, C-187-20 - (dort Tenor Ziff. 3 Satz 1 und Rn. 93) muss der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kreditvertrages geltende Verzugszinssatz im Kreditvertrag konkret in Form eines Prozentsatzes angegeben werden.

    In dem Urteil vom 09.09.2021 (C-33/20, C-155/20 und C-187/20) hat der EuGH entschieden, dass es dem Kreditgeber verwehrt ist, sich gegenüber der Ausübung des Widerrufsrechts gemäß dieser Bestimmung durch den Verbraucher auf den Einwand der Verwirkung zu berufen, wenn eine der in Art. 10 Abs. 2 dieser Richtlinie vorgesehenen zwingenden Angaben weder im Kreditvertrag enthalten noch nachträglich ordnungsgemäß mitgeteilt worden ist, unabhängig davon, ob der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Kenntnis hatte, ohne dass er diese Unkenntnis zu vertreten hat (Urteilstenor Ziff. 6) .

    In der Urteilsbegründung wird dazu ausgeführt, dass die RL 2008/48 keine zeitliche Beschränkung der Ausübung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher für den Fall vorsieht, dass ihm diese Informationen nicht erteilt wurden, und dass eine solche Beschränkung mithin auch nicht in einem Mitgliedstaat durch die nationalen Rechtsvorschriften auferlegt werden kann (EuGH, Urteil vom 09.09.2021, C-33/20 u.a., Rn. 117).

    Einige der vorgelegten Fälle, die dem Urteil des EuGH vom 09.09.2021 zugrunde liegen (nämlich diejenigen des LG Ravensburg Az. 2 O 280/19 - und - 2 O 334/19 - im Vorabentscheidungsverfahren des EuGH Az. C-155/20) waren gerade solche beiderseitig erfüllten Verträge, so dass sich der EuGH entsprechend geäußert hätte, wenn nach seiner Auffassung in diesen Fällen ausnahmsweise eine Dispositionsbefugnis der Nationalstaaten bestehen sollte.

  • OLG Stuttgart, 02.11.2021 - 6 U 32/19

    Pflichtangaben in Verbraucherdarlehensvertrag zu Verzugszinssatz bei

    Auszug aus LG Ravensburg, 18.02.2022 - 2 O 76/20
    Im Wege der richtlinienkonformen Auslegung ist Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1 Nr. 11 EGBGB daher so zu verstehen, dass im Darlehensvertrag der bei Vertragsabschluss geltende Verzugszinssatz als konkreter Prozentsatz anzugeben ist (OLG Stuttgart, Urteil vom 02.11.2021 - 6 U 32/19 -, juris Rn. 25 ff).

    Dies hat zur Folge, dass die in § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB geregelte Widerrufsfrist nicht begonnen hat (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 02.11.2021 - 6 U 32/19 -, juris Rn. 36).

    Nach der Rechtsprechung des OLG Stuttgart (Urteil vom 21.09.2021 - 6 U 184/19, BeckRS 2021, 27488, Rn. 46, 47 und Urteil vom 02.11.2021 - 6 U 32/19, juris Rn. 63) schuldet der Darlehensnehmer nach Widerruf grundsätzlich Wertersatz, allerdings bleibt die Umsatzsteuer dabei unberücksichtigt, da sie ein durchlaufender Posten ist (OLG Stuttgart, a.a.O.).

  • BGH, 17.09.1996 - XI ZR 164/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus LG Ravensburg, 18.02.2022 - 2 O 76/20
    Genau vor diesen Nachteilen aus der Aufspaltung eines wirtschaftlich einheitlichen Vorgangs in getrennte Rechtsverhältnisse soll der Darlehensnehmer aber nach dem Sinn und Zweck des § 358 BGB geschützt werden (BGH NJW 1996, 3414; Grüneberg/Grüneberg, BGB, 81. Aufl. 2022, § 358 Rn. 1).

    Der Darlehensnehmer und Käufer hat daher an die Bank nur den finanzierten Gegenstand herauszugeben und für diesen Wertersatz zu leisten, hat aber weder das Darlehen zurückzuzahlen, noch dafür Zinsen zu leisten Dies ist hinsichtlich des Darlehenskapitals allgemein anerkannt (BGH, NJW 1996, 3414; Grüneberg/Grüneberg, BGB, 81. Aufl. 2022, § 358 Rn. 21), es muss aber konsequenterweise genauso für die Zinsen gelten.

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Ravensburg, 18.02.2022 - 2 O 76/20
    Ein Anspruch besteht auch hinsichtlich der aus eigenen Mitteln des Klägers an das Autohaus geleisteten Anzahlung in Höhe von 12.000,-- ?, da nach dem Zweck des § 358 Abs. 4 Satz 5 BGB die Rückabwicklung ausschließlich zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber erfolgen soll (vgl. BGH, Urteil vom 10.03.2009 - XI ZR 33/08 -, juris Rn. 27; Grüneberg/Grüneberg, BGB, 81. Aufl. 2022, § 358 Rn. 21).
  • BGH, 27.10.2020 - XI ZR 498/19

    Autokreditwiderruf mittels Widerrufsjoker

    Auszug aus LG Ravensburg, 18.02.2022 - 2 O 76/20
    Denn nach aktueller Rechtsprechung des BGH muss die Übergabe des Fahrzeugs nach § 357 Abs. 4 BGB grundsätzlich als Vorleistung in Form der Übergabe am Geschäftssitz der Beklagten (BGH, Urteil vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19 -, juris Rn. 22 ff.) erfolgen.
  • OLG Düsseldorf, 29.05.2019 - 16 U 102/18

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Auszug aus LG Ravensburg, 18.02.2022 - 2 O 76/20
    In dem Prozessverhalten der Beklagten ist vorliegend eine ernsthafte und endgültige Verweigerung der Annahme zu erblicken (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.05.2019 - 16 U 102/18).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2021 - 9 U 107/19

    Ansprüche nach Widerruf eines Darlehensvertrages; Wirksamkeit einer

    Auszug aus LG Ravensburg, 18.02.2022 - 2 O 76/20
    Bei Rückabwicklung eines mit einem Kaufvertrag verbundenen Darlehensvertrags besteht kein Anspruch analog § 357a Abs. 3 Satz 1 BGB auf Verzinsung des Darlehens (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2021 - 9 U 107/19, juris Rn. 83 ff.).
  • OLG Stuttgart, 12.10.2021 - 6 U 715/19

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie über

    Auszug aus LG Ravensburg, 18.02.2022 - 2 O 76/20
    "6 U 715/19".
  • OLG Stuttgart, 21.09.2021 - 6 U 184/19

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags für eine Fahrzeug-Finanzierung;

    Auszug aus LG Ravensburg, 18.02.2022 - 2 O 76/20
    Nach der Rechtsprechung des OLG Stuttgart (Urteil vom 21.09.2021 - 6 U 184/19, BeckRS 2021, 27488, Rn. 46, 47 und Urteil vom 02.11.2021 - 6 U 32/19, juris Rn. 63) schuldet der Darlehensnehmer nach Widerruf grundsätzlich Wertersatz, allerdings bleibt die Umsatzsteuer dabei unberücksichtigt, da sie ein durchlaufender Posten ist (OLG Stuttgart, a.a.O.).
  • BGH, 16.10.2018 - XI ZR 69/18

    Verwirkung des Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehensverträgen

    Auszug aus LG Ravensburg, 18.02.2022 - 2 O 76/20
    Nach der aktuellen ständigen Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des BGH kann zwar eine rechtsmissbräuchliche Ausübung des Widerrufsrechts auch dann in Betracht kommen, wenn der Verbraucher nicht alle Pflichtangaben gem. § 492 Abs. 2, Art. 247 §§ 6 bis 13 EGBGB im Darlehensvertrag erhalten hat und auch nicht nachträglich belehrt wurde (BGH, Urteil vom 16.10.2018 - XI ZR 69/18, juris Rn. 17 ff.).
  • OLG Hamm, 27.11.2019 - 31 U 114/18

    Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • BGH, 05.12.1990 - VIII ZR 75/90

    Rechtsmangel wegen Heizöl in Dieselkraftstoff; Begriff des Versendungskaufs;

  • LG Ravensburg, 05.03.2020 - 2 O 328/19

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verbraucherkreditrichtlinie: Pflicht zur

  • OLG Stuttgart, 04.05.2021 - 6 U 769/20

    Verbraucherkreditvertrag: Leistungsort für Rückzahlungsverpflichtung der

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